Schulordnung

Auch wenn wir eine kleine Schule sind, kommen wir um gewisse Regeln nicht umhin. Diese sind mit dem Schuljahr 2014/2015 komplett überarbeitet
worden und stehen hier zum Herunterladen zur Verfügung.
Handys
Wir weisen darauf hin, dass Handys im gesamten Schulbereich verboten sind. Dies ist in der Schulordnung (Art. 56 (5) BayEUG) offiziell so geregelt:
Mobilfunkgeräte sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände auszuschalten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon
oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden und kann dann von den Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung abgeholt werden.
Läuse
Bitte beachten Sie den folgenden Elternbrief.
Windpocken
Eine bunte Schule ist zwar schön, nicht jedoch, wenn es sich um rote Punkte am ganzen Körper handelt. Daher werden alle Eltern gebeten, sich das folgende Merkblatt des Gesundheitsamtes durchzulesen und den Inhalt zu beachten. Vielen Dank für die Kooperation!